Zeiterfassung nach dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof

Nach diesem Urteil sollen alle Firmen innerhalb der EU verpflichtet werden die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen. Dieses Urteil wurde am 14.05. am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgegeben.

Ziel ist es, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden so teilten die Richter mit. Dies ist ein bedeutender Aspekt, wenn man berücksichtigt, dass viele Arbeitnehmer heutzutage in den Abendstunden oder Wochenend-Stunden arbeiten oder etwa in der Freizeit berufliche E-Mails kontrollieren. Im nächsten Schritt müssen die Mitgliedsstaaten der EU dieses umsetzen. In dem Urteil steht allerdings kein Zeitraum, in dem die Mitgliedstaaten dieses umzusetzen haben.

Das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof eingesehen werden. Hier geht es zu den Urteilen Link

Dieses Urteil wurde für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer erlassen. Danach haben Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dieses zu sichern.

Dieses Urteil hat eine bedeutende Wirkung. Eine systematische Erfassung von Arbeitszeiten ist auf dem klassischen Papier Weg nicht oder schwer realisierbar. Die Dokumentation und Nachweispflicht der erbrachten Stunden ist auf Basis einer Tabellenkalkulation nicht rechtssicher oder manipulationssicher.  

Die 4 wichtigen Fragen:

Ab wann gilt das Urteil? Das Urteil muss teils von den Mitgliedsländern der Europäischen Union noch auf Landesgesetz transportiert werden. In Deutschland ist keine genaues Umsetzungsdatum bis heute bekannt (Stand: 23.09.2019).

Ist unser Betrieb betroffen? Wenn die Gesetzeslage fest steht, dann sind alle Arbeitgeber zum heutigen Stand (23.09.2019) betroffen.

Wer muss erfassen? Alle Arbeitnehmer (Stand: 23.09.2019).

Was muss erfasst werden? Die gesamten Arbeitszeiten um sicherzustellen das mindestens 11 Stunden arbeitsfreie Zeit zwischen den Arbeitszeiten liegen (Stand: 23.09.2019). 

 

Zeiterfassung ist in größeren oder mittelständischen Betrieben häufig kein Thema mehr da diese in der Vergangenheit bereits etabliert wurde. Ein Großteil der in Deutschland ansässigen Unternehmen sind aber Kleinstunternehmer bis zu 9 Mitarbeiter. In diesen Unternehmensgrößen ist die Einführung einer Zeiterfassung keine große Investition. 

 

Informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite zu dem Thema Zeiterfassung oder starten sie noch heute den Test mit den Apps.

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